Aktuelles

Hier finden Sie stets aktuelle Neuigkeiten.

Damit wir den Ansprüchen unserer Kunden weiterhin gerecht werden, haben wir uns weitere Qualifikationen im Bereich baatierefreies Bauen und Wohnen erworben.

Damit sind wir Ihr Zertifizierter Partner wenn es um Barrierfreies Umbauen von Haus und Bad geht.

Bafa Förderungs-Zuschüsse (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

 

  • Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung                                                                           Für Anlagen in der Größe bis 14m² Bruttokollektorfläche bekommen Sie eine pauschale Fördersumme von 2000€.                                                           Für jeden weiteren m² installierte Bruttokollektorfläche von 14-40m² erhalten Sie 140€/m²
  • Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung                                         Für Anlagen in der Größe von 3-10m² Bruttokollektorfläche bekommen Sie eine pauschale Fördersumme von 500€.                                                       Für jeden weiteren m² installierte Bruttokollektorfläche von 11-40m² erhalten Sie 50€/m²                                                       
  • Bonusförderung in Höhe von 500 Euro wird gewährt, wenn neben der Solaranlage noch eine förderfähige Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage installiert wird.
  • Kesselaustauschbonus in Höhe von 500 Euro wird gewährt, wenn zusätzlich zur Neuinstallation der Solaranlage, der alte Heizkessel durch einen Brennwertkessel ersetzt wird. 
  • Pelletheizung                                                                                      2000 Euro für Pelletöfen mit Wassertasche in der Größe von 5-25kW, ab                         einer Größe von 25,1-100kW erhalten Sie zusätzlich 80€/kW 3000 Euro für Pelletkessel in der Größe von 5-37,5kW, ab einer Größe von                       37,6-100kW erhalten Sie zusätzlich 80€/kW                               3500 Euro für Pelletkessel mit Pufferspeicher in der Größe von 5-43,7kW,                       ab einer Größe von 43,8-100kW erhalten Sie zusätzlich                                 80€/kW. Die Puffergröße muß 30 l/kW Heizleistung betragen.  
  • Hackschnitzelheizungen werden mit pauschal 3500 Euro gefördert, wenn ein Pufferspeicher mit min. 30 l/kW installiert ist
  • Scheitholzkessel  werden pauschal mit 2000 Euro gefördert, wenn ein Pufferspeicher mit min. 55 l/kW installiert ist.     
  • Luft-Wärmepumpen 1.500 Euro je Anlage bei leistungsgeregelten und/oder                                   monovalenten Wärmepumpen                                                                     1.300 Euro je Anlage bei allen sonstigen elektrischen                                     Wärmepumpen mit der Wärmequelle Luft  
  • Sole- und Wasser-Wärmepumpe                                                        4.000 Euro je Anlage bei allen elektrischen Wärmepumpen mit den Wärmequellen Erdwärme oder Wasser                                                   4.500 Euro je Anlage für die Errichtung von elektrischen                         Wärmepumpen mit der Wärmequelle Erdwärme, bei gleichzeitiger           Durchführung  einer Erdsondenbohrung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW)

hat mit dem Programm

Energieeffizient sanieren , Einzelmaßnahmen 

Nr. 430 

folgendes aufgelegt:

 

Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden (wohnwirtschaftlich genutzte Flächen), für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. 


Folgende Einzelmaßnahmen werden gefördert:

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen.

Beschreibung des Förderprogramms:

 

  • Für Einzelmaßnahmen wird ein Zuschuss von 10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 € pro Wohneinheit gewährt.
  • Die förderfähigen Investitionskosten können bis maximal 50.000 € pro Wohneinheit bezuschusst werden. Zuschussbeträge unter 300 € werden nicht ausgezahlt.
  • Bei der Sanierung von Gebäuden, die in Wohnungseigentum aufgeteilt sind, bemessen sich die förderfähigen Kosten für den Einzeleigentümer nach der Höhe seines Miteigentumsanteils.
  • Die Kombination dieses Förderprogramms mit Zuschüssen und Zulagen aus öffentlichen Förderzusagen für die gleiche(n) Maßnahme(n) ist möglich, sofern deren Summe 10 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Bei Überschreitung dieser Grenze wird der Zuschussbetrag des KfW-Programms entsprechend anteilig gekürzt.